Satzungsauszug

Satzungsauszug:

§ 2 – Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden. Wer die Mitgliedschaft erwerben will,   hat an den Vorstand ein schriftliches Aufnahmegesuch zu richten. Bei Minderjährigen ist die   Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand.

§ 3 – Verlust der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod oder Ausschluss aus dem Verein. Die Austrittserklärung ist  schriftlich an den Vorstand zu richten. Der Austritt ist nur zum Schluss des Kalenderjahres unter Einhaltung einer   vierteljährlichen Kündigungsfrist zulässig.

§ 5 – Beiträge

Der Jahresmitgliedsbeitrag sowie die außerordentlichen Beiträge werden jährlich im voraus von der   Mitgliederversammlung festgelegt.  Information zur Beitragszahlung:  Der derzeit gültige Vereinsbeitrag in Höhe von 50,00 €/Vierteljahr ist jeweils zum 15.01. – 15.04. – 15.07. und 15.10.  eines Kalenderjahres im voraus zu entrichten. Die Aufnahmegebühr beträgt 10,00 €. Angefangene Quartalsmonate   werden mit 15,00 € berechnet. Der Beitrag kann nur per Dauerauftrag oder mittels Lastschrifteinzugsverfahren gezahlt werden.

Der Vorstand